| Spenden und Legate |
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Der Förderverein ist im Kanton Bern wegen öffentlichem Zweck steuerbefreit. Auch die anderen deutschschweizer Kantone haben freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen an den Förderverein für das Archiv für Agrargeschichte von der Steuerpflicht befreit. Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang freiwllige Zuwendungen an den Förderverein steuerlich abzugsfähig sind, entnehmen Sie den nachfolgend aufgeführten Bescheiden der kantonalen Steuerbehörden: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH Sollten Sie weitere Informationen benötigen, insbesondere zu allfälligen Gesetzesänderungen und zu Erbschafts- und Schenkungssteuern, so melden Sie sich bitte direkt bei der Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft (T 031 351 04 40). |